I. Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien
Die außerordentliche Hauptversammlung der Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) vom 21.12.2023 hat unter anderem beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umzuwandeln. Zum Zwecke dieser Umwandlung hat die außerordentliche Hauptversammlung vom 21.12.2023 zudem beschlossen, die Satzungsregelungen in § 4 (Grundkapital und Aktien) und in § 22 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) zu ändern bzw. anzupassen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 08.08.2024 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen und sind damit wirksam geworden. Mit der Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister sind die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien umgewandelt worden.
Die Umstellung auf Namensaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre der Gesellschaft eingetragen werden. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen und Vornamen, ihre Wohnanschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihren Namen oder ihre Firma, ihren Sitz, ihre Handelsregisternummer und Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Stückzahl der von ihnen gehaltenen Aktien und – sofern vorhanden – eine elektronische Adresse (z.B. E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Eintragung in das bei der Gesellschaft geführte Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Rechtstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien ist nicht eingeschränkt oder erschwert, da die Übertragung der Namensaktien der Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschaft bedarf.
II. Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
Mit Wirksamwerden der Umstellung der bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist der Inhalt der Aktienurkunden unserer Gesellschaft einschließlich aller hierauf bezogenen Gewinnanteilsscheine und Erneuerungsscheine unrichtig geworden. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden nebst Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein sollen deshalb eingezogen und für kraftlos erklärt werden.
Daher richten wir an alle Aktionäre der Gesellschaft die
Erste Aufforderung, in der Zeit vom 17.03.2025 bis zum Ablauf des 31.07.2025
Im Rahmen dieses Umtauschs werden die einreichenden Aktionäre zugleich in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und gelten ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Aktienregister gegenüber der Gesellschaft als Aktionär.
Der Umtausch der Aktienurkunden und die Eintragung im Aktienregister sind für die Aktionäre kostenfrei.
Die unrichtig gewordenen, auf den Inhaber lautenden Aktienurkunden, einschließlich Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 31.07.2025 eingereicht worden sind, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Die erforderliche Genehmigung zu einer solchen Kraftloserklärung hat das zuständige Amtsgerichts Stuttgart – Registergericht – mit Beschluss vom 31.01.2025 (Az.: HRB 360851) bereits erteilt.
Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden neue Aktienurkunden nebst laufenden Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein den berechtigten Aktionären ausgehändigt oder – nach Ablauf der Frist – für deren Rechnung bei dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart hinterlegt.
Bad Urach, im März 2025
Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft