Ermstalbahn

Sie haben nach §19 Abs. 2 ERegG die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SbV, die ab 14.12.2025 gelten, bis zum 13.12.2025 Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an post@erms-neckar-bahn.de.

Aufgrund der drohenden Beeinträchtigung der Ziele der Regulierung gemäß § 3 ERegG soll die SbV bereits zum 14.12.2025 vorläufig in Kraft gesetzt werden.

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