Zweite Aufforderung zum Umtausch unrichtig gewordener Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
I. Die außerordentliche Hauptversammlung der Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) vom 21.12.2023 hat unter anderem beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umzuwandeln. Zum Zwecke dieser Umwandlung hat die außerordentliche Hauptversammlung vom 21.12.2023 zudem beschlossen, die Satzungsregelungen in § 4 (Grundkapital und…