Wie Aktionäre in Zukunft Inhaberaktien in Namensaktien umtauschen können

Aktionäre können sich bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Stuttgart melden, um die konkrete Vorgehensweise zur Umwandlung von Inhaber- in Namensaktien, sowie etwaige noch erforderliche Unterlagen abzustimmen. Dort wird Ihnen das weitere Prozedere erklärt.

1. Kontaktdaten der Hinterlegungsstelle

Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Stuttgart
Anschrift: Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Telefon: 0711 921 3202 (Geschäftsstelle) oder 0711 921 (Zentrale)
E-Mail: poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
Aktenzeichen: W 1 HL 382/26 (immer anzugeben!)

2. Mustertext für die Aktionäre

Es ist ein schriftlicher Antrag auf Herausgabe der hinterlegten Namensaktien zu stellen. Für diesen Antrag bestehen grundsätzlich keine besonderen Formvorschriften.

Ein entsprechender Antrag könnte beispielsweise wie folgt formuliert werden:

An die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Stuttgart  
Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Betreff: Antrag auf Herausgabe hinterlegter Namensaktien der Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur AG
Aktenzeichen: W 1 HL 382/26

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Herausgabe der für mich hinterlegten Namensaktien.

Ich war Inhaber der entsprechenden Aktien und habe den Umtausch innerhalb der vorgesehenen Frist nicht vorgenommen. Ich bitte daher um Mitteilung der weiteren erforderlichen Schritte sowie um Herausgabe der für mich hinterlegten Namensaktien.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Aktionärs]
[Anschrift des Aktionärs]
[Kontaktdaten des Aktionärs]

3. Weiteres Vorgehen

Bei speziellen Rückfragen der Aktionäre zum Verfahren des Umtausches, kann auf die Hinterlegungsstelle verwiesen werden. Dort können die konkreten Einzelheiten des jeweiligen Verfahrens sowie die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen abgestimmt werden.

Im Regelfall wird es erforderlich sein, dass der Aktionär persönlich bei der Hinterlegungsstelle erscheint und die ursprüngliche Aktienurkunde vorlegt. Diese dient als Legitimations- und Berechtigungspapier für die Herausgabe der hinterlegten Namensaktien.

Nach Erhalt der neuen Namensaktien sollten sich die Aktionäre sodann erneut mit der ENAG in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen (insbesondere eine Kopie der neuen Namensaktie sowie gegebenenfalls der bisherigen Aktienurkunde) zur Verfügung stellen, damit die Eintragung in das Aktienregister vorgenommen werden kann.

Kommentare sind geschlossen.